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   LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER   

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https://dejure.org/2011,22407
LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER (https://dejure.org/2011,22407)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER (https://dejure.org/2011,22407)
LSG Bayern, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - L 11 AS 889/10 B ER (https://dejure.org/2011,22407)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

    (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).

  • LSG Bayern, 12.04.2010 - L 11 AS 18/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - keine Eilbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    Ein Anordnungsgrund für Zeiträume vor einer gerichtlichen Entscheidung ist daher nur ausnahmsweise anzunehmen, wenn ein noch gegenwärtig schwerer, irreparabler und unzumutbarer Nachteil glaubhaft gemacht wird, und ein besonderer Nachholbedarf durch die Verweigerung der Leistungen in der Vergangenheit auch in der Zukunft noch fortwirkt oder ein Anspruch eindeutig besteht (vgl. Beschluss des Senates vom 12.04.2010 - L 11 AS 18/10 B ER - juris).
  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange der Ast zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927, NDV-RD 2005, 59 und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06 -).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 17.01.2011 - L 11 AS 889/10
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl. Rn. 652).
  • LSG Bayern, 04.06.2020 - L 9 AL 61/20

    Kurzarbeitergeld für Auslandsarbeitgeber nur bei Inlands-Betrieb oder

    - beschränkt auf seltene Ausnahmefälle - schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.01.2011, Az. L 11 AS 889/10 B ER, unter Bezugnahme auf BVerfG vom 12.05.2005, aaO).
  • LSG Bayern, 14.09.2012 - L 11 AS 533/12

    Eheähnliche Lebensgemeinschaft, Eigentumswohnung, einstweiliger Rechtsschutz,

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 19.12.2012 - L 11 AS 821/12

    Arbeitslosengeld, Leistungshöhe, Mehrbedarf, Kostenerstattung, einstweiliger

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 23.07.2021 - L 11 AS 310/21

    Kein Mehrbedarf für FFP2-Masken

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 1022/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 03.08.2016 - L 11 AS 293/16

    Keine Einstweilige Anordnung mangels Hilfebedürftigkeit und fehlenden

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 19.07.2017 - L 11 AS 439/17

    Verpflichtung zur vorläufigen Erbringung von Leistungen im Rahmen einer

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - veröffentlicht in juris), wobei der Senat an einer früheren Entscheidung gehindert war, nachdem zunächst die schriftliche Begründung des Beschlusses des SG und die vom Antragsteller angekündigte Begründung abgewartet werden musste.
  • LSG Bayern, 25.05.2016 - L 11 AS 272/16

    Kein Anordnungsgrund für Leistungen in Bezug auf die Vergangenheit

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 16.04.2012 - L 11 AS 189/12

    Verbundverfahren, Folgesache, Verfahrenskostenhilfeantrag., einstweilige

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
  • LSG Bayern, 16.07.2012 - L 11 AS 323/12

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Sache, ist in jeder Lage des Verfahrens, insbesondere auch noch im Beschwerdeverfahren, der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zB Beschluss vom 17.01.2011 - L 11 AS 889/10 B ER - juris).
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